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Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

eine drängende Aufgabe für Kommunen in Hessen und Baden-Württemberg

Grafik Flächenauswertung

Diese Informationen als druckbare PDF-Datei

Rechtlicher Hintergrund für die gesplittete Abwassergebühr

Bislang war es in den meisten Kommunen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland üblich, die Abwassergebühr anhand der verbrauchten Frischwassermenge (sogenannter "Frischwassermaßstab") zu berechnen. Dabei wurde davon ausgegangen, das gerade in kleineren Kommunen die Besiedlungsstruktur so homogen ist, das für alle Flurstücke von einem gleichen Anteil an Niederschlagswasser auszugehen ist, welcher der Kanalisation zu fliesst.
Dieser Praxis haben aktuelle Urteile verschiedener Verwaltungsgerichte, z.B. im Frühjahr 2010 in Baden-Württemberg und im Herbst 2009 in Hessen (HessVGH), eine Absage erteilt.
Gefordert wird jetzt die Berechnung der Abwassergebühr sowohl von privaten als auch gewerblichen Grundbesitzern getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassermenge. Für diese Aufteilung ist die Ermittlung der tatsächlich anfallenden Niederschlagswassermengen, die der Kanalisation zufliessen, erforderlich. Um diese abflusswirksamen Flächen zu ermitteln hat sich in der Praxis ein Verfahren bewährt, das die Flächenermittlung aus Luftbildern mit einer anschliessenden Selbstbeauskunftung kombiniert.

Kompetente Bearbeitung eines sensiblen Projekts

Die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr in Kommunen ist ein sensibles Vorhaben, das gerade deswegen hohe Anforderungen hinsichtlich einer reibungslosen Durchführung stellt. Vertrauen Sie daher mit GIS Team auf einen Partner, der Sie dabei mit den Erfahrungen und dem Know-How aus bereits bearbeiteten Projekten tatkräftig und kompetent unterstützt.

Referenzprojekte

Für folgende Kommunen waren oder sind wir tätig:

Das Verfahren zur Ermittlung der versiegelten Flurstücksflächen

Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr mit:

Modularer Aufbau - massgeschneidert für Ihre Kommune

Senken Sie Ihre Kosten und beanspruchen nur die Leistungen, die Sie verwaltungsintern nicht selber erbringen können oder wollen.
GIS Team bietet Ihnen die Möglichkeit einige der Projektteile selber auszuführen. In Abhängigkeit von denen in der Verwaltung verfügbaren Kapazitäten kann z.B. der Ausdruck sowie der Versand der Auskunftsbögen in Eigenregie erfolgen. Auch die Durchführung der Bürgerberatung nach dem Versand kann kurzer Einweisung mit Hilfe des von uns entwickelten "Infosystem Gebührensplitting" in Eigenregie durchgeführt werden.

1. Luftbildbefliegung

Zunächst werden durch ein Bildflugunternehmen Luftbilder der betroffenen Flächen angefertigt. Diese Luftbilder werden in ihrer Darstellung so angepasst, das sie sich lagerichtig mit anderen Geodaten, insbesondere mit den digitalen Flurstücksdaten (ALK oder ALKIS) überlagern lassen.
Die Luftbildbefliegung findet idealerweise im Frühjahr statt. Zu diesem Zeitpunkt sollte Schnee restlos abgeschmolzen sein. Dagegen sollte die Belaubung von Gehölzen noch nicht erfolgt oder bestenfalls im Anfangsstadium sein. Damit soll eine Sichtverschattung unterhalb der Gehölze vermieden werden, die dazuführen würde, das diese Flächen nicht auswertbar sind. Aus diesem Umständen ergibt sich je nach Region und Witterungsbedingungen ein Befliegungszeitpunkt zwischen Mitte Februar und Ende April.
Erfahrungsgemäß fragen für diesem Zeitraum viele Kommunen derartige Befliegungen an, sodass es insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen zu einem Bearbeitungsstau kommen kann. Hier gilt also: wer zuerst kommt mahlt zuerst. Mit anderen Worten: der Beschluß zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sollte bereits im Herbst des Vorjahres fallen, damit die Beauftragung des Bildfluges entsprechend frühzeitig erfolgen kann.

Grafik Luftbild mit ALK-Daten

2. Ermittlung der versiegelten Grundstücksflächen

In einem speziellen Auswertungsprogramm, basierend auf einem Geoinformationssystem (GIS), werden die in Schritt 1 gewonnenen Luftbilder mit den Flurstücksdaten überlagert. In der jetzt erfolgenden manuellen photogrammetrischen Auswertung werden die versiegelten Flächen von den nicht versiegelten Flächen abgetrennt. Grundsätzlich wird dabei in versiegelte Dachflächen und versiegelte Bodenflächen unterschieden.

Grafik Luftbild mit versiegelten Flurstücksflächen

Sowohl bei den Dachflächen als auch bei den versiegelten Bodenflächen werden Teilflächen gebildet. Die Teilflächen ergeben sich bei den Dächern z.B. aus Firstteilungen. Bei den Bodenflächen sind aus dem Luftbild zwar versiegelte von unversiegelten Flächen gut unterscheidbar. Eine weitere Differenzierung der versiegelten Bodenflächen z.B. nach Ökopflaster, Schotter, Asphalt ist aus dem Luftbild auch bei sehr guter Qualität nicht oder nur sehr unzureichend möglich und wird daher in der Luftbildauswertung nicht vorgenommen.

3. Zusammenführung der relevanten Daten

Für die Auswertung ist die Zusammenführung von Sach- und Geodaten aus unterschiedlichen Quellen erforderlich. Die ALK- oder ALKIS-Daten liefern die erforderlichen Flurstücksinformationen. Aus den vorhandenen Gebührenabrechnungsprogrammen werden die Informationen wie Anschrift und Angaben zum Gebührenschuldner gewonnen. Diese Daten werden in einem Geoinformationssystem zusammengeführt. Damit ist z.B. die Information über den Gebührenschuldner direkt aus der digitalen Flurstückskarte am Bildschirm verfügbar.

Grafik Datenpoolbildung

4. Selbstauskunftsverfahren

Aus dem Luftbild lässt sich nicht erkennen ob eine versiegelte Fläche in die Kanalisation entwässert oder das Niederschlagswasser anderweitig auf dem Grundstück zurückgehalten wird. Ferner lässt sich aus dem Luftbild nicht zuverlässig erkennen, auf welche Weise Bodenflächen versiegelt sind. Beide Angaben werden daher zur Präzisierung der Flächenermittlung im Nachgang im Selbstauskunftsverfahren ermittelt.
Im Auskunftsverfahren wird jedem Gebührenschuldner ein Auskunftsbogen pro Flurstück übermittelt. Dieser Auskunftsbogen enthält Informationen zum Gebührenschuldner, zum Flurstück, einen Lageplan des Flurstücks sowie eine tabellarische Aufstellung aller versiegelten Teilflächen auf dem jeweiligen Flurstück. Im Lageplan sind die Teilflächen eindeutig bezeichnet und damit den entsprechenden Tabellenzeilen zu zuordnen.
Dieser Auskunftsbogen wird zusammen mit einem Erläuterungsschreiben an die Gebührenschuldner versandt. Der Gebührenschuldner kann nun in der Tabelle angeben, wie stark die jeweilige Teilfläche versiegelt ist (nur für die Bodenflächen) und wohin diese entwässert. Wie umfangreich dabei differenziert wird liegt auch im Ermessen der Kommune bzw. des Abwasserverbands.
Sind Teilflächen zu ergänzen, neu zu bilden oder auch zu löschen, so kann der Gebührenschuldner diese Änderungen einfach in den Lageplan eintragen und auch die Tabelle entsprechend ergänzen und ändern. Dieses Verfahren hat sich in der Praxis gut bewährt.

Grafik Auskunftsbogen mit Anschrift, Lageplan und Tabelle

5. Rückerfassung der Auskunftsbögen

Die Gebührenschuldner senden die ausgefüllten Bögen zurück an die Kommune. Dort werden diese zunächst gescannt und in einem digitalen Archiv abgelegt. Die Auskunftsbögen sind damit später direkt aus dem Informationssystem Gebührensplitting als PDF-Datei im jeweiligen Flurstück abrufbar.
Die Angaben aus den zurück gelaufenen Auskunftsbögen werden anschließend im Informationssystem im Geodatenbestand erfasst. Sollten Angaben unplausibel erscheinen, so wird dies entsprechend vermerkt und der Kommune später eine Liste zur Nachprüfung dieser Fälle zur Verfügung gestellt.

6. Datenübergabe an die Kommune

Mit Projektabschluß werden dem Auftraggeber, welche die nach den Erfordernissen des jeweils eingesetzten Abrechnungsprogramms aufbereiteten Angaben zum Umfang der auf dem jeweiligen Flurstück versiegelten Flächen enthält. Zusätzlich können die Daten für das in der Kommune eingesetzte Geoinformationssystem aufbereitet werden.

7. Aufbau eines Auskunftssystem "Versiegelte Flurstücksflächen" (optional)

Der gesamte Sach- und Geodatenbestand, der im Laufe der Projektbearbeitung anfällt wird der Kommune auf Wunsch in einem einfach bedienbaren Informationssystem zur Verfügung gestellt. Das Informationssystem enthält das Luftbild, die Flurstücksdaten, die versiegelten Flächen und die Daten über die Gebührenschuldner. Aus dem Informationssystem kann direkt auf die gescannten, zurück gelaufenen Auskunftsbögen zugegriffen werden.
Die Basissoftware für das Infossystem ist kostenlos. Die Software darf an beliebig vielen Arbeitsplätzen installiert werden. Die Daten sind so im kommunalen Netz an allen gewünschten Orten nutzbar.

Grafik Informationssystem Versiegelungsflächen

Bürgerinformation

Um eine möglichst hohe Akzeptanz bei der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr zu erreichen empfiehlt es sich, die Bürger im Vorfeld über lokale Medien sowie durch Veranstaltungen über Sinn und Zweck der gesplitteten Abwassergebühr zu informieren. GIS Team steht Ihnen dabei beratend zur Verfügung und begleitet auf Wunsch auch die Informationsveranstaltungen.

Bürgerberatung

Nach dem Versand der Auskunftsbögen an die Gebührenschuldner ergibt sich immer ein gewisser Beratungsbedarf beim Ausfüllen der Bögen. Dieser kann gedeckt werden durch eine Telefonhotline für die einfachen Fälle sowie durch Bürgersprechstunden in der Verwaltung für komplexere Anliegen. Die Bürgerberatung sollte ab Versand der Bögen bis zum gesetzten Zeitlimit für die Rücksendung der Bögen verfügbar sein. Je nach technischer und personeller Ausstattung kann diese Leistung auch von der Kommune in Eigenregie durchgeführt werden, gegebenenfalls mit Unterstützung des Auftragnehmers.

Projektablauf und -dauer

Die Realisierungsphase des Projektes beginnt mit dem Luftbildflug. An den Bildflug schliesst sich die Auswertung der Luftbilder an. Parallel kann in dieser Zeit die Bewertung des Anlagevermögens (falls erforderlich), die Neuberechnung der getrennten Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser sowie die Satzungsänderung erfolgen.
Die Satzungsänderung muss bis zur Erstellung der Auskunftsbögen erfolgt sein, damit die Vorgaben der Satzung entsprechend in den Bögen Berücksichtigung finden können.
Vom Zeitpunkt der Luftbildbefliegung an bis zur Erfassung aller zurück gelaufenen Auskunftsbögen im Informationssystem ist mit einer Dauer von sechs bis neun Monaten zu rechnen.

Diese Informationen als druckbare PDF-Datei


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